Global Martial Arts Association

Uniting the World of Martial Arts

August 5, 2020

Tarifvertrag lebensmittelindustrie hessen

Die meisten Tarifverträge werden auf Branchen- oder Branchenebene ausgehandelt. Am 19. März 2001 wurde der weltgrößte Branchenverband, die Deutsche Gewerkschaft Ver.di, gegründet. Sie vereinet drei Millionen Mitglieder und ist eine Fusion von fünf Gewerkschaften: der Deutschen Gewerkschaft für Angestellte (DAG), der Deutschen Post- und Telekommunikationsgewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen (DPG), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Gewerkschaft öffentlicher Dienstleistungen, Verkehr und Verkehr (ÖTV) und der Industriegewerkschaft für Medien, Druck und Papier, Journalismus und Kunst (IGMedien). Ver.di ist zusammen mit sieben weiteren Branchenverbänden, z.B. der Gewerkschaft Der Metaller (IGMetall), Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der DGB ist der wichtigste Zentralverband. Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors schließen sich überwiegend dem Deutschen Beamtenbund (DBB) an, einem viel kleineren Dachverband. Die Tarifverhandlungen sind durch das Tarifvertragsgesetz geregelt, das jedoch keine bestimmte Struktur der Tarifverhandlungen vorschreibt. Eine Härtefallklausel ermöglicht es Unternehmen im Geschäftsbankensektor, vorübergehend von kollektiv vereinbarten Standards abzuwählen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stark verschlechtert hat und eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen gefährdet ist. Die maximale Veränderung darf 8 % des festgelegten kollektiven Standards nicht überschreiten.

Der Betriebsrat sowie die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) und der arbeitgeberverband der privaten Bankengewerbes (AGV Banken) müssen dem Antrag der Geschäftsführung zustimmen, damit die Ausnahmeregelung in Kraft tritt. Die Antworten auf die WSI-Betriebsratsumfrage deuten jedoch darauf hin, dass rund 10 % aller Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten 2004/2005 die in einem Tarifvertrag festgelegten regulären Lohnstandards nicht einhielten. Darüber hinaus wurden in etwa 7 % der Betriebe nicht genehmigte Ausnahmeregelungen in Bezug auf jährliche Bonuszahlungen und für andere Prämien in weiteren 4 % ausgewiesen. Die Unternehmen im NACE-Abschnitt O (90, 91, 92, 93) weichen den Angaben zufolge am häufigsten ab (24 %). Da Betriebsräte berechtigt sind, verbindliche Tarifstandards durchzusetzen, haben die Betriebsräte der betroffenen Unternehmen die Ausnahmeregelung offensichtlich stillschweigend akzeptiert. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungs- und Mitbestimmungsrecht. Das Mitbestimmungsrecht umfasst das Recht, informiert zu werden und Empfehlungen abzugeben.

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